1) Freimengen und Regularien im Reiseverkehr
(Gäste, Inselbewohner & Sonstige*):
Zollbestimmungen:
2) Freimengen und Regularien im Postverkehr
(Gäste, Inselbewohner & Sonstige*):
A.
Gepäck, das als Schiffsfracht befördert werden soll (z.B. per Bahnfracht oder Hermes), wird in der Gepäckhalle bei EMT täglich in der Zeit von 11:00 – 11:30 Uhr zollamtlich abgefertigt und aufgegeben.
Gepäck, das als Postsendung befördert werden soll, kann nach der zollamtlichen Abfertigung im Zollamt von montags – samstags in der Zeit von 08:30 – 11:00 Uhr der Deutschen Post AG übergeben werden.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, in unserem Falle Helgoland. Für Sendungen bis 22 Euro, die bis dato noch abgabenfrei waren, werden nun Steuern fällig. Das bedeutet, dass es per se keine „Freimenge“ mehr im Postversand gibt und Einfuhrabgaben, die 1€ übersteigen, erhoben werden müssen. Die auf der Insel (neu) erworbenen Waren (Reisemitbringsel, Geschenke und dergleichen) sind im Reiseverkehr mitzuführen (und nicht im Koffer zu verpacken). Gepäckstücke sollten lediglich persönliche Habe/persönliche Utensilien enthalten.
B.
Postsendungen aller Art (Pakete/Päckchen/Maxi-Briefe/Sperrgut usw.) werden von montags –samstags in der Zeit von 08:30 – 11:00 Uhr im Zollamt abgefertigt und im Anschluss daran der Deutschen Post AG übergeben.
Zudem müssen Versender von Waren (dies schließt auch z.B. Reisegepäck ein) eine Zollinhaltserklärung „CN23“ ausfüllen. Zu finden >hier<
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, in unserem Falle Helgoland. Für Sendungen bis 22 Euro, die bis dato noch abgabenfrei waren, werden nun Steuern fällig. Das bedeutet, dass es per se keine „Freimenge“ mehr im Postversand gibt und Einfuhrabgaben, die 1€ übersteigen, erhoben werden müssen. Die auf der Insel (neu) erworbenen Waren (Reisemitbringsel, Geschenke und dergleichen) sind im Reiseverkehr mitzuführen (und nicht im Koffer zu verpacken). Gepäckstücke sollten lediglich persönliche Habe/persönliche Utensilien enthalten.
*Bewohner, die sich vorübergehend auf der Insel aufhalten, z.B. aus beruflichen Gründen
3) Mehrwertsteuerbefreiung im Reiseverkehr
(Inselbewohner mit Erstwohnsitz Helgoland):
Grundsatz:
Es handelt sich um nichtkommerzielle Waren, die für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind und die im persönlichen Gepäck im Reiseverkehr per Schiff oder Flugzeug nach Helgoland ausgeführt werden.
Eine zollamtliche Bestätigung für die Mehrwertsteuerrückerstattung wird in folgenden Fällen erteilt:
a) nachweislich Erstwohnsitz Helgoland (Personalausweis mitbringen),
b) Waren werden im neuwertigen und Original verpacktem Zustand vollständig und zeitnah vorgeführt,
c) das entsprechende Formular oder Tax-Free-Dokument ist vollständig ausgefüllt,
d) Kassenzettel/Kassenbeleg (nicht älter als 3 Monate).
Hinweis: Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erstatten, es handelt sich hierbei um eine sog. KANN-Bestimmung.
4) Mehrwertsteuerbefreiung in Versendungs- und Beförderungsfällen (Inselbewohner & Sonstige*) gemäß §§ 9 und 10 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung:
Werden Waren per Post oder per Frachtschiff nach Helgoland ausgeführt, erteilt das Zollamt Helgoland KEINE Bestätigungen:
A.
Beförderungsfälle:
In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet (Helgoland) befördert (z.B. per Frachtführer/Spediteur), hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis selbst zu führen, d.h. zollamtliche Bestätigungen werden nicht erteilt. In den sog. Beförderungsfällen sind Ausfuhrnachweise anderweitig zu erbringen, z.B. durch Frachtabrechnungen, Manifestunterlagen oder Frachtverträge.
B.
Versendungsfälle:
In den Fällen, in denen der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet (Helgoland) versendet (z.B. Deutsche Post AG, DHL, Hermes, UPS, DPD usw.), hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis regelmäßig selbst führen, d.h. auch in diesen Fällen ist keine zollamtliche Bestätigungen erforderlich. Der Unternehmer kann den Ausfuhrnachweis z.B. durch Einlieferungsbelege erbringen.
*Bewohner, die sich vorübergehend auf der Insel aufhalten, z.B. aus beruflichen Gründen
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