AGB


Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Das Übernachtungsangebot auf Helgoland ist vielfältig. Ca. 2.800 Betten in Privatquartieren, Pensionen und Hotels stehen zur Verfügung. Wir haben Ihnen alle Angaben übersichtlich zusammengestellt. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die Tourist Information
Tel.: 04725 / 808808
Fax: 04725 / 808808

Es wird dringend empfohlen, bei Anfragen und Bestellungen die volle Heimatanschrift anzugeben und Rückporto beizufügen.
Zimmerpreise umfassen die Benutzung der gemieteten Räume.
Bedienungsgeld ist inbegriffen, Mehrwertsteuer wird auf Helgoland nicht erhoben.
Übernachtung/Frühstück (ÜF), Halbpension (HP) und Vollpension (VP) sind mögliche Buchungsformen.

Die Preise für Appartements und Ferienwohnungen sind Endpreise und beinhalten Heizungs- und Endreinigungs-Kosten sowie Handtücher und Bettwäsche. (Eine mögliche Ausnahme wäre der Energie-, Heizungs- und Trinkwasserverbrauch bei Abrechnung über vorhandene, geeichte Zähler.)

Die Angaben in diesem Gastgeberverzeichnis beruhen auf den von den Vermietern gelieferten Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie Satz- und Druckfehler übernimmt der Herausgeber, der Helgoland Tourismus-Service keine Gewähr.

Die im einzelnen angegebenen Dienstleistungen werden vom jeweiligen Leistungsträger in eigener Verantwortung erbracht. Bei etwaigen Mängeln haftet dieser direkt. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.  Quartiervermittlungen erfolgen durch die Tourist Information.
Hinweis: Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Helgoland Tourismus-Service / die Tourist Information für Folgen, die in Zusammenhang mit der Nichtdurchführung einer Schiffs- oder Flugan- bzw. -abreise (so es witterungsbedingt oder aufgrund technischer Probleme ist) stehen, keine Haftung übernimmt. In diesen Fällen verweisen wir auf die entsprechenden Beförderungsbestimmungen der Reedereien bzw. Fluggesellschaften.
Zum Thema Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren wird vom Vermieter nicht immer akzeptiert. Es wird daher empfohlen, dies bei Vertragsabschluß ausdrücklich zu klären. Wenn zwischen Mieter und Vermieter keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die nachfolgend zitierten allgemeinen Bedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Rechte und Pflichte aus dem Gastaufnahmevertrag: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier ausdrücklich bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – bereitgestellt worden ist. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Partner zur Erfüllung desselben, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu bezahlen: 90% des Ferienwohnungs- oder Zimmerpreises. 80% des Preises für Übernachtung und Frühstück, 70% des Preises für Übernachtung und Halbpension, 60% des Preises für Übernachtung und Vollpension. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer etc. nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages die o.a. errechneten Beträge zu bezahlen. Gerichtsstand ist der Betriebsort. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Wird das Quartier vom ankommenden Gast bereits vor 9 Uhr oder vom abreisenden Gast noch nach 10 Uhr beansprucht, kann der Gastgeber eine weitere Übernachtung berechnen. Im übrigen wird auf die Hotel-Ordnung verwiesen. Klare schriftliche Abmachungen sind von Vorteil.

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Wir freuen uns über ihr Interesse uns sind Ihnen gerne behilflich.

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