Von der Gebühr befreit sind
– Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– Schwerbehinderte mit dem Beiblatt zur freien Beförderung im öffentlichen Nahverkehr gemäß SGB IX
– Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Grad >= 70
– Begleitperson von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis selbst oder durch amtsärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist
– Kinder und Jugendliche (Alter vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland, die Inhaber einer Jahreskarte für das Schwimmbad und die Dünenfähre sind
– Erwachsene nach Vollendung des 70. Lebensjahres mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland
Eine Ermäßigung von 50% auf die genannten Fahrpreise erhalten
– Kinder und und Jugendliche im Alter vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
– Schüler, Studenten, Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die entweder selbst Ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland haben oder bei denen mindestens ein Elternteil den ersten Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland hat
Die Fährgebühr berechtigt zur Benutzung einer Fährfahrt. Eine Fährfahrt besteht aus Hin- und Rückfahrt. Eine Teilfahrt wird als volle Fährfahrt gerechnet. Mehrfachkarten für Kinder werden für Erwachsene nicht akzeptiert. Mehrfachkarten gelten nur als vollständige Karte (herausgeschnittenen Abschnitte sind ungültig)