Von der Gebühr befreit sind
– Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– Schwerbehinderte mit einem im Sinne des § 228 Abs. 1 SGB IX entsprechend gekennzeichneten Schwerbehindertenausweis (G, H, Gl, Bl, aG) und einem Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke sowie ihre Begleitperson, soweit diese im Ausweis mit dem Vermerk „B“ vorgesehen ist.
– Begleitperson von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis selbst oder durch amtsärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist
– Kinder und Jugendliche vom 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland, die Inhaber einer „Jahreskarte für die Helgoländer Kinder/Jugendlichen“ sind,
– Erwachsene nach Vollendung des 70. Lebensjahres mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland, die Inhaber einer „Hallemkoort (Dünenkarte)“ sind,
Eine Ermäßigung von 50% auf die genannten Fahrpreise erhalten
– Kinder und Jugendliche im Alter vom 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
– Schüler, Studenten, Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die entweder selbst ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland haben oder bei denen mindestens ein Elternteil den ersten Wohnsitz in der Gemeinde Helgoland hat.
Die Fährgebühr berechtigt zur Benutzung einer Fährfahrt. Eine Fährfahrt besteht aus Hin- und Rückfahrt. Eine Teilfahrt wird als volle Fährfahrt gerechnet. Mehrfachkarten für Kinder werden für Erwachsene nicht akzeptiert. Mehrfachkarten gelten nur als vollständige Karte (herausgeschnittenen Abschnitte sind ungültig)
Mitnahme von Gepäck und sonstiger Gegenstände
Je Fährfahrt ist die Mitnahme folgender Gepäckstücke und sonstiger Gegenstände kostenlos:
1. ein Handgepäckstück pro Person,
2. ein weiteres Gepäckstück pro Person,
3. Kinderwägen und Buggys (nur bei Beförderung eines Kindes),
4. Rollstühle und Rollatoren.
Für den Transport von weiteren Gepäckstücken, Sperrgepäck und sonstigen nicht erwähnten Gegenständen (insb. Bollerwagen, Mehrgepäck) wird eine Gebühr von 2,50 Euro pro Gegenstand erhoben.