1) Freimengen und Regularien im Reiseverkehr (Gäste, Inselbewohner & Sonstige*):
Zollbestimmungen:
1. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, und
vier Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
3. Arzneimittel:
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4. andere Waren:
für Reisende in der privaten nichtgewerblichen Luft-/Seeschifffahrt bis zu einem Warenwert von insgesamt 300,00 Euro, (d.h. Personen, die mit ihrem eigenen Boot oder Flugzeug reisen)
Passagiere in der gewerblichen Luft-/Seeschifffahrt bis zu einem Warenwert von insgesamt 430,00 Euro, (d.h. Personen, die mit einem Schiff der Reedereien oder einem Flugzeug einer Fluglinie reisen)
Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175,00 Euro.