Vergabebekanntmachung

Ex-post-Transparenz

Mitteilung über durchgeführte Auftragsvergaben in der Gemeinde Helgoland

Öffentliches Auftragswesen

Bei nationalen Verfahren muss eine nachträgliche Bekanntmachung bei jeweils ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführten Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben erfolgen, wenn der Auftragswert 25.000 Euro netto (15.000 Euro netto bei freihändiger Vergabe) überschreitet. Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung auf geeignete Weise z. B. auf Internetportalen zu informieren.

Dabei verlangen die Regeln zur Ex-Post-Transparenz folgende Mindestangaben:

• Name und Anschrift des Auftraggebers
• gewähltes Vergabeverfahren
• Ort der Auftragsausführung
• Auftragsgegenstand
• Name und Anschrift des Auftragnehmers.

Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.

Vergabeübersicht:

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Gemeinde Helgoland
Lung Wai 28
27498 Helgoland

Ort der AusführungAuftragsgegenstand (VOB) bzw. Art und Umfang der Leistung (UVgO)Name des beauftragten Unternehmensgewähltes VergabeverfahrenZeitraum der LeistungserbringungPublikationFrist
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