Untersagt: Kite-Surfen und Drachen steigen lassen

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9. Oktober 2024

Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, auf Helgoland und der Düne folgendes zu tun:

Kite-Surfen und Darchen steigen lassen

Das bisher ausgesprochene Verbot zum Kite-Surfen und Drachen steigen lassen, bleibt bestehen und wird nicht aufgehoben.
Ausnahmen – z.B. außerhalb der Betriebszeit des Flugplatzes – gibt es nicht und wird es nicht geben.
Aus Sicherheitsgründen lehnt die Landesluftfahrtbehörde SH den Aufstieg von Drachen und Kitesurfen in einer Entfernung von 1,5 km von der Begrenzung vom Verkehrslandeplatz Helogland aus ab. Gemäß § 19 Luftverkehrs-Ordnung /LuftVO) Absatz 1 sind in einer Entfernung von 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen folgende Arten der Nutzung des Luftraumes verboten:

  • das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen

oder

  • das Betrieben von Schirmdrachen

Gemäß § 44 LuftVO (1) Nr. 13 handelt ordnungswirdrig, wer entgegen § 19 Abs. 1 einen Luftraum nutzt.

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