Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Anwendungsbereich
Der Helgoland Tourismus-Service setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ist bemüht, die Internetseite https://www.helgoland.de (Tourismus) im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Der Helgoland Tourismus-Service verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wendet die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Er-klärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https:/www.helgoland.de (Tourismus) veröffentlichten Webseite des Helgoland Tourismus-Services.
Die Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.
2. Stand der Barrierefreiheit
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Wir arbeiten daran, die festgestellten Barrieren zu beheben, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
• Fehlende Alternativtexte: Nicht alle Bilder und grafischen Bedienelemente verfügen über aussage-kräftige Alternativtexte. Dadurch können Nutzer von Screenreadern den Inhalt oder die Funktion dieser Elemente nicht vollständig erfassen.
• Unzureichende Kontraste: Teilweise sind die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund nicht aus-reichend, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert.
• Formulare und Bedienung: Manche Formularelemente haben keine korrekt verknüpften Beschriftun-gen (Labels). Zudem werden ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) teilweise nicht durchgängig korrekt eingesetzt, was die Bedienung mit assistiven Technologien wie Screenreadern beeinträchtigt.
• Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
• Anderssprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten laufend an der Behebung der noch vorhandenen Barrieren. Bis zur vollständigen Behebung der bestehenden Barrieren steht Ihnen die Assistenzsoftware Eye-Able® Assist zur Verfügung, um diese zu umgehen.
4. Eye-Able® Software
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastatur-kürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet.
Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht (https://services.eye-able.com/wp-content/uploads/2023/07/BITV-Report-Eye-Able%C2%AE-1.pdf)
<7h2>5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.07.2025 überprüft.
6. Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktperso-nen unter info@helgoland.de gerne an.
7. Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kosten-los. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle) fin-den Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfah-ren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de