Information Hafennutzer
Fünf Helgoländer Häfen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu der Nutzung der Helgoländer Häfen:

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 – 16:00 Uhr – Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Ihre Ansprechpartner treffen Sie im Hafenamt.

Gemeindliche Hafeninfrastrukturen

Hafengebiete und Grenzen

Das Gebiet des öffentlichen Hafens in der Gemeinde Helgoland umfasst die Hafenbereiche „Nord-Ost-Hafen und Nord-Ost-Bohlwerk“, „Landungsbrücke“, „Binnenhafen“, „Helgolandkai im Vorhafen“ und „Dünenhafen“. Die einzelnen Hafenbereiche werden wie folgt als Teile des Hafengebietes der Gemeinde Helgoland gewidmet:

Nord-Ost-Hafen und Nord-Ost-Bohlwerk

Das Gebiet des öffentlichen Hafens der Gemeinde Helgoland in dem Hafenbereich „Nord-Ost-Hafen und Nord-Ost-Bohlwerk“ umfasst die Wasserfläche des Hafenbeckens des sog. Nord-Ost-Hafens und die dazugehörigen Hafenanlagen inklusive des in nördliche Richtung entlang der Bundeswasserstraßen Nordsee verlaufenen Nord-Ost-Bohlwerks.

Die äußere Grenze des Hafenbereichs verläuft – beginnend im Norden – entlang des befestigten nord-westlichen Endes des Nord-Ost-Bohlwerks an dem Übergang zum Strand auf der Höhe der Jugendherberge Helgoland – Haus der Jugend. Die westliche Grenze des Hafengebiets verläuft – beginnen an dem nördlichen Ende des Nord-Ost-Bohlwerks – entlang der Außenseite der Kaje des Nord-Ost-Bohlwerks und der sie verlängernden Kaje des Nord-Ost-Hafens sowie weiter der sich anschließenden Außenseite der aufgeschütteten Mole. Von dem dortigen Molenkopf verläuft die Grenze in einer geraden Linie über das Wasser der Hafeneinfahrt zur Bundeswasserstraße Nordsee zu dem Molenkopf an der anderen Seite der Hafeneinfahrt und von dort entlang der Außenkante der aufgeschütteten Mole und der sich anschließenden Kaje. Sie kreuzt die Abzweigung der Kaje, die in Richtung der Landungsbrücke entlang des Ufers der Insel verläuft, und führt senkrecht weiter zum Fuß der Böschung, die als Flutschutz die Kaje des Nord-Ost-Hafens von der dahinterliegenden Grünfläche trennt. Die Grenze verläuft von dort entlang des Böschungsfußes und in einer geraderen Line weiter vor dem Gebäude zur öffentlichen Versorgung entlang bis sie auf die Verlängerung des Fußes der Flutschutzmauer trifft, die Kaje von der Kurpromenade trennt. Dort knickt die Grenze in einem rechten Winkel in nördliche Richtung ab und kreuzt zunächst die Zufahrt der Kurpromenade. Anschließend führt die Grenze des Hafenbereichs entlang des landeinwärts liegenden Fußes der Flutschutzmauer, die die Kaje von der Kurpromenade trennt. Anschließend kreuzt sie in senkrechter Fortführung die nördliche Zufahrt der Kurpromenade. Nach der Einfahrt knickt die Grenzlinie erneut in einem rechten Winkel ab, dessen zweiter Schenkel die hafenbeckenseitige Verlängerung der Fuß der Flutschutzmauer zum sog. Schwimmbadgrundstück bildet. Die Grenze des Hafenbereichs „Nord-Ost-Hafen und Nord-Ost-Bohlwerk“ führt anschließend entlang des hafenbeckenseitigen Fußes der Flutschutzmauer zum sog. Schwimmbadgrundstück bis sie an deren Ende in einem rechten Winkel auf den Deich trifft. Hier biegt die Grenzlinie erneut Richtung Norden ab und erstreckt sich über die komplette Länge des meerseitigen Deichfußes bis sie wieder auf das befestigte nord-westlichen Endes des Nord-Ost-Bohlwerks an dem Übergang zum Strand auf der Höhe der Jugendherberge Helgoland – Haus der Jugend trifft.

 

Landungsbrücke

Das Gebiet des öffentlichen Hafens der Gemeinde Helgoland in dem Hafenbereich „Landungsbrücke“ umfasst die Hafenanlagen des Piers und Teile der zwischen den einzelnen Stegen gelegenen Wasserflächen.

Der nördliche Eckpunkt des Hafenbereichs „Landungsbrücke“ liegt in dem rechten Winkel zwischen dem Fuß der Treppe zur Kurpromenade und der in süd-westliche Richtung zeigenden seitlichen Außenwand des Musikpavillons. Von dort verläuft die Grenze in einer geraden Linie bis zu dem Ende der Flutschutzmauer und dann senkrecht weiter, bis die Linie auf die nord-östliche Kante der Kaje trifft. Von dort zieht sie sich entlang der Außenseite der Kaje über die gesamte Länge der Landungsbrücke bis zu deren Ende und dann in einem rechten Winkel weiter über die Frontseite der Landungsbrücke. Von der südlichen Ecke der Frontseite der Landungsbrücke führt die Grenze über die Wasserfläche, die die Zufahrt zu den Stegen namens Treppe 4, Treppe 5 und Treppe 6 bildet zu der südlichen Ecke des Stegs namens Treppe 3. Von dort zieht sich die Grenzlinie immer entlang der Außenseite der Stege (Treppe 3, Treppe 2, Treppe 1) und der Kaje bis sie auf Höhe des Südstrandes auf die Küstenschutzmauer trifft. Von dort verläuft sie ein kleines Stück entlang des Mauerfußes bis sie in einem rechten Winkel auf die Verlängerung des Fußes der Treppe zwischen Kurpromenade und Landungsbrücke trifft. Die nördliche Grenze des Hafenbereichs „Landungsbrücke“ verläuft dann entlang dieser Verlängerung, weiter vorbei an der Nordseite des Zollgebäudes und des Treppenfußes zur Kurpromenade bis sie wieder auf den Ausgangspunkt – den Winkel zwischen dem Fuß der Treppe zur Kurpromenade und der in süd-westliche Richtung zeigenden seitlichen Außenwand des Musikpavillons – trifft.

 

Binnenhafen

Das Gebiet des öffentlichen Hafens der Gemeinde Helgoland in dem Hafenbereich „Binnenhafen“ umfasst die Wasserfläche des Hafenbeckens des sog. Binnenhafens und die dazugehörigen Hafenanlagen.

Die äußere nord-östliche Grenze des Hafenbereichs „Binnenhafen“ beginnt an dem Punkt, an dem die aufgeschüttete Mole des Südstrandes auf die Straße „Am Südstrand“ trifft und verläuft von dort entlang der Außenseite der Kaje in süd-östliche Richtung vorbei an dem Zollgebäude bis zum Ende des Kajenbauwerks. Das Zollgebäude ist nicht Teil des Hafenbereichs „Binnenhafen“. Die Grenze des Hafenbereichs erstreckt sich dann weiter entlang der kurzen Frontseite der Binnenhafenkaje bis zu deren südlicher Ecke. Von dort verläuft die Grenzlinie in gerader Strecke über die Wasserfläche der Hafeneinfahrt zur Bundeswasserstraße Nordsee bis zu der Außenseite des befestigten Molenkopfs an dem südlichen Ende der Hafeneinfahrt zur Bundeswasserstraße. Sie führt ein kurzes Stück weiter entlang der Verlängerung der Ostkaje des Binnenhafens bis sie in einem rechten Winkel auf das obere Ende der Böschung zu der Straße „Am Binnenhafen“ trifft. Hier knickt der Grenzverlauf dann am oberen Ende der Böschung zur Straße „Am Binnenhafen“ parallel zu den Bootshäusern in süd-westlicher Richtung bis sie auf den Steg trifft, der parallel zur Hafenstraße liegt. Dort biegt die Grenze in einem rechten Winkel zunächst in nord-westliche Richtung ab und verläuft dann entlang der Kante des Stegs in Richtung des Straßenbegleitgrüns der Hafenstraße bis zum Ende des Stegs und über die Zufahrt zur Binnenhafenmole und das Zollgebäude in gerader Linie bis zu dem hier beschriebenen Ausgangspunkt, an dem die aufgeschüttete Mole des Südstrandes auf die Straße „Am Südstrand“ trifft.

 

Helgolandkai im Vorhafen

Das Gebiet des öffentlichen Hafens der Gemeinde Helgoland in dem Hafenbereich „Helgolandkai im Vorhafen“ umfasst die Hafenanlagen den Helgolandkai und die davor gelegene Wasserfläche, die der Gemeinde Helgoland vom Land Schleswig-Holstein zur Nutzung übertragen wurde.

Die landseitige nord-östliche Grenze des Hafenbereichs „Helgolandkai im Vorhafen“ beginnt auf der Höhe der nord-östlichen Seite des Paul-Denker-Wais und verläuft von dort zunächst in Richtung Nord-Westen entlang der nord-östlichen Grenze des Grundstücks des Südhafenterminals. Dort kreuzt die Grenze des Hafenbereichs „Helgolandkai im Vorhafen“ den Paul-Denker-Wai an dessen Einmündung in den Rickmer-Bock-Wai. Sie verläuft dann weiter entlang der Grundstücksgrenze des Südhafenterminals zunächst parallel zum Rickmer-Bock-Wai und knickt dann im rechten Winkel ab und verläuft weiter entlang der Grundstücksgrenze des Südhafenterminals in süd-westlicher Richtung bis zu dem Punkt, wo die Grundstücksgrenze auf die Kaje trifft. Dort knickt die Grenze erneut in einem rechten Winkel ab und verläuft in süd-westliche Richtung in einer geraden Linie entlang der Grundstücksgrenzen zu den Gewerbeflächen, die mittels der Straßenlaternen kenntlich gemacht sind bis zur Straße „Am Wassersturzbecken“. Von dort führt die Grenze in einem rechten Winkel bis zur Wasserkante und entlang der Kaje bis zu der Stelle, an der die Verlängerung des Paul-Denker-Wais auf die Kaje trifft.

Die von dem Hafenbereich „Helgolandkai im Vorhafen“ umfasste Wasserfläche reicht auf Höhe des Paul-Denker-Wais gut 45 m senkrecht in das Hafenbecken hinein bis zu den Koordinaten (ETRS89 / UTM Zone 32) 427756,08 (E), 6003404,67 (N). Von dort verläuft die Grenze in einem rechten Winkel rund 150 m in süd-westliche Richtung bis zu den Koordinaten (ETRS89 / UTM Zone 32) 427649,39 (E), 6003304,44 (N) und von dort erneut in einem rechten Winkel zurück bis an die Kaje.

Hafenbenutzungsordung und Hafengebührensatzung

Titel

Beschreibung

Datum

Aktionen

Hafenbenutzungsordnung 2019, Beschluss vom 6.8.2019

Datum: 12.08.2019

Hafengebührenordnung 2019, Beschluss vom 6.08.2019

Datum: 12.08.2019

Anlage 1 Hafenbenutzungsordnung Karte Häfen Helgoland mit Helgolandkai

Datum: 12.08.2019

Anmeldung von Fahrzeugen im Hafengebiet, 2019

Datum: 12.08.2019

Frachthallengebührenordnung Südhafenterminal Helgoland

Datum: 11.09.2019
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