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102 HELGOLAND VON A BIS Z
Einkaufsparadies Helgoland
ZOLL/ZOLLFREIER EINKAUF
Die Freigrenze für (nicht men- genmäßig begrenzte) Reisemit- bringsel beträgt 430,00 €. Helgoland zählt nicht zum Zollkodex der EU. Wer clever einkauft, kann die Reisekasse spürbar entlasten. Helgoland punktet also auch als
von Zoll und Mehrwertsteuer befreites Einkaufsparadies mit
einer großen Auswahl an Markenar- tikeln, wie hochwertigen Spirituosen – unter anderem mit über
850 verschiedenen Whiskysorten, Tabakwaren, Parfüms, Schmuck
und Uhren.
Daraus resultiert allerdings auch, dass hier spezielle Zollvorschriften bestehen. Bitte beachten Sie die Zollbestimmungen.
Zollamt Helgoland:
Südstrand 1,
Tel.:    – 304
ZOLLBESTIMMUNGEN
Flug- oder Seereisende, die von Helgoland auf das Festland reisen, dürfen Waren für ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch, für ihre Fami- lienangehörigen oder als Geschenk bis zu einem Wert von 430,00 € ab- gabenfrei einführen.
Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175,00 €. Dabei versteht das Gesetz
unter Flug- oder Seereisende Pas- sagiere, die im Luftverkehr oder im Seeverkehr reisen.
Ausgenommen sind die Binnenschiff- fahrt sowie die Helgoland betreffen- de private nichtgewerbliche Luftfahrt und die private nichtgewerbliche Seefahrt (hier gilt eine Freigrenze von 300,00 €).
1. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren): a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarillos oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 Gramm Rauchtabak oder
e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
a) 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholge-
halt von mehr als 22 Volumenpro- zent oder unvergällter Ethylalko- hol mit einem Alkoholgehalt von
80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, und
b) 4 Liter nicht schäumende Weine und
c) 16 Liter Bier
3. Arzneimittel:
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4. andere Waren:
a) für Reisende in der privaten nicht- gewerblichen Luft-/Seeschifffahrt bis zu einem Warenwert von insgesamt 300,00 €,
b) Passagiere in der gewerblichen Luft-/Seeschifffahrt
bis zu einem Warenwert von insge- samt 430,00 €,
c) Reisende unter 15 Jahren
bis zu einem Warenwert von insge- samt 175,00 €.
Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware, deren Wert die jeweilige Frei- grenze übersteigt (z. B. Schmuck-/ Kleidungsstücke, technische/optische Geräte usw.).
Die Eingangsabgaben werden vom vollen Warenwert erhoben. Die Ab- gaben für Waren, welche die o. g. Freimengen überschreiten, erfragen Sie bitte beim Zollamt Helgoland. Tel.:    – 304
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuellen Bestimmungen!


































































































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