Page 74 - Urlaubsmagazin 2019
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74 HELGOLAND VON A BIS Z
Auf der Fähre
Schulverein Helgoland
1. Vorsitzende: Frauke Ederleh Tel.:    – 811567
Sportverein VfL Fosite
1. Vorsitzender: Oke Zastrow Tel.: – 808205
Volkstanz- und Trachtengruppe
Vors. Karin Strutz
Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e. V. Tel.:    – 7787
www.jordsand.de
Verein zum Erhalt Helgoländer Börteboote e. V. 1. Vorsitzender: Rainer Hatecke www.vzehb.de
Verein Helgoländer Kinder sind unsere Zukunft e. V. 1. Vors.: Anika Wessels
Tel.:    – 811040
Verein zur Förderung der Helgoländer Jugend
1. Vorsitzende.: Birgit Conradi Tel.:    – 372
Wassersportclub Helgoland WSCH
Tel.: – 7211 www.wsc-helgoland.de
VOGELWARTE HELGOLAND
Gegründet 1910, Führungen: von März bis Oktober dienstags und
freitags 16.30 Uhr – siehe aktuelle Aushänge.
Gruppenführungen nach Vereinba- rung, Tel.:    – 64020
WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT Tönning, Außenbezirk Helgoland,
Südhafen, Tel.:    – 815930
WETTER
Auf Helgoland, einem der son- nenreichsten Orte Deutschlands, herrscht mildes Klima durch den Ein uss des Golfstroms.
ZOLL/ZOLLFREIER EINKAUF
Die Freigrenze für (nicht men- genmäßig begrenzte) Reisemit- bringsel beträgt 430,00 €. Helgoland zählt nicht zum Zollkodex der EU. Wer clever einkauft, kann die Reisekasse spürbar entlasten. Helgoland punktet also auch als
von Zoll und Mehrwertsteuer befreites Einkaufsparadies mit
einer großen Auswahl an Markenar- tikeln, wie hochwertigen Spirituosen – unter anderem mit über
850 verschiedenen Whiskysorten, Tabakwaren, Parfüms, Schmuck
und Uhren.
Daraus resultiert allerdings auch, dass hier spezielle Zollvorschriften bestehen. Bitte beachten Sie die Zollbestimmungen.
Zollamt Helgoland:
Südstrand 1,
Tel.:    – 304
ZOLLBESTIMMUNGEN
Flug- oder Seereisende, die von Helgoland auf das Festland reisen, dürfen Waren für ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch, für ihre Fami- lienangehörigen oder als Geschenk bis zu einem Wert von 430,00 € ab- gabenfrei einführen.
Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175,00 €. Dabei versteht das Gesetz unter Flug- oder Seereisende Pas- sagiere, die im Luftverkehr oder im Seeverkehr reisen.
Ausgenommen sind die Binnenschiff- fahrt sowie die Helgoland betreffen- de private nichtgewerbliche Luftfahrt und die private nichtgewerbliche Seefahrt (hier gilt eine Freigrenze von 300,00 €).
1. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren): a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarillos oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 Gramm Rauchtabak oder
e) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
a) 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholge-
halt von mehr als 22 Volumenpro- zent oder unvergällter Ethylalko- hol mit einem Alkoholgehalt von
80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Ge- tränke mit einem Alkoholgehalt von


































































































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