Kurtaxe
Kurabgabe und Entgelte vom 1. April bis 31. Oktober. Helgoland ist Nordseeheilbad und Badeort im Sinne der Badearzt-Verträge der Ersatzkassen sowie Heilbad im Sinne des Heilbäderverzeichnisses der Beihilfevorschriften des Bundesministers des Inneren.
Kurkarte
Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe auf der Insel Helgoland hängen in allen Beherbergungsbetrieben aus und sind bei der Kurverwaltung einzusehen. Die Kurabgabe ist grundsätzlich beim Vermieter zu entrichten.
Erwachsene: € 2,75 pro Tag
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Schwerbehinderte
ab 70 % sind von der Kurabgabe befreit.
Kurabgabepflichtige Zeit
Die Kurabgabe wird jeweils für die Dauer eines Aufenthaltes erhoben. Für die Berechnung gelten Ankunfts- und Abreisetag als ein Tag.
FÜNF MONATE KURABGABEFREI! Kurabgabe vom 1. April bis 31. Oktober
Dünenfähre
Die Preise gelten nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Helgoland. Die Fährzeiten entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang.
Ermäßigungen:
Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren, Schwerbehinderte ab 70% und deren Begleitpersonen (mit Vermerk B im Ausweis) sowie Wehrdienst- und Zivildienstleistende erhalten auf alle Karten eine Ermäßigung von 50%
Für Kinder unter 6 Jahren und schwerbehinderte Kinder ist die Nutzung frei.
Strandkorbmiete
(Düne und Schwimmbad)
Tageskarte Mai, Juni, September u. Oktober
€ 6,00
Tageskarte Juli und August
€ 7,00
Halbtagskarte Mai bis Oktober (ab 15.00 Uhr)
€ 5,00
Wochenkarte Mai und Oktober
€ 31,00
Wochenkarte Juni und September
€ 36,00
Wochenkarte Juli und August
€ 40,00
Saisonkarte (übertragbar)
€ 285,00








