Zuständig zur Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung ist höchstens sechs Monate gültig.
Auch wenn die Ehe an einem anderen Ort (z.B. Helgoland) stattfinden soll, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Dort werden Ihre Unterlagen und Urkunden geprüft und an das Standesamt Ihrer Wahl weitergeleitet.
Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben, benötigen Sie
gültigen Personalausweis oder Reisepass
aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Erhältlich bei der Einwohnermeldestelle Ihres Hauptwohnsitzes.
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese Urkunde stellt das Standesamt Ihres Geburtsortes aus.
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.




