Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von innerörtlichen Verkehrsdienstleistungen im Bereich der Gemeinde Helgoland (Fährverbindungen zwischen Hauptinsel und Düne)
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen zwischen der Hauptinsel und der vorgelagerten Düne (Dünenfähre) an ein leistungsfähiges Unternehmen abzugeben.
Auf der Düne befinden sich die zwei Badestrände im Norden und Süden, die in der Hauptsaison durch die Kurverwaltung betrieben werden. Ferner befinden sich dort das neue Dünendorf mit derzeit noch 25 Holzferienhäusern (Endausbaustufe = 57 Häuser), ein Campingplatz mit bis zu 100 Stellplätzen und das sogenannte Bungalowdorf mit derzeit noch 40 Einheiten. Der Verkehrslandeplatz Helgoland-Düne wird ganzjährig durch die Helgoland-Air-Service GmbH, im Auftrag der Gemeinde Helgoland, betrieben. Zwei gastronomische Betriebe (Südstrand und Flugplatz) dienen der Versorgung der Strandbesucher und der Übernachtungsgäste. Ein privater Investor plant derzeit den Neubau eines Restaurants mit 200 Sitzplätzen und Vermietung von 12 Betten für den kurzzeitigen Besucherverkehr. Darüber hinaus ist dort ein Wirtschaftsunternehmen mit Transport- und Hochwasserschutzaufgaben angesiedelt und die Kurverwaltung unterhält Serviceeinrichtungen und Werkstattbetriebe. Ferner dient die Düne dem Betrieb von technischen Anlagen für die Schiffssicherheit.
Die Dünenfähre wird ganzjährig als gemeindliche Einrichtung betrieben. Im Jahre 2009 wurden insgesamt rd. 334.000 Nutzer registriert, davon ca. 40.000 Fluggäste. Der Betrieb erfolgt auf Grundlage einer Satzung und der dazu erlassenen Gebührenordnung. Für eine Hin- und Rückfahrt wird derzeit ein Betrag von 4,00 Euro erhoben. Durch die Nutzung von Mehrfachkarten (12er, 25er bis zu 50er-Karten) kann der Nutzer einen Preisvorteil von bis zu 1,50 Euro erzielen (= 2,50 Euro Fahrpreis).
Es wird erwartet, dass die Betreibung der Dünenfähre zu den noch näher zu vereinbarenden Fährzeiten zu erfolgen hat. Die Gemeinde setzt in der Hauptsaison (Mai - September) die Fähren regelmäßig zwischen 07.00 und 18.00 Uhr ein. Danach erfolgt mindestens eine stündliche Fährverbindung um 19.00, 20.00, 21.00 Uhr, in den Monaten Juni, Juli und August auch um 22.00 und 23.00 Uhr. Bedarfsfahrten außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Im Winterhalbjahr, also von November bis Ende März, sind die Betriebszeiten derzeit vorgesehen von 7.30 - 17.00 Uhr. In dieser Zeit erfolgen mindestens stündlich die Fährverbindungen, in Abstimmung mit der Flugleitung auch Zwischentouren für Fluggäste. Für alle Fälle gilt: Wind und Wetter vorbehalten!
Hauptanlegestelle ist die Landungsbrücke (Rampe 1 und 2), alternativ die Anlegestellen im Nord-Ost-Hafen der Insel (witterungsbedingter Wechsel wegen Wind und Wetter sind gelegentlich erforderlich). An beiden Standorten sind abgeschlossene Kassenbereiche vorhanden. In der Hauptsaison (April - einschl. Oktober) übernimmt derzeit noch ein Privatunternehmen die Kassengeschäfte. Änderungen sind möglich.
Die Gemeinde Helgoland betreibt zur Sicherstellung der Verkehrsleistungen eine ausreichende Anzahl von Fährbooten (1 Hauptfähre, Kapazität: 100 Personen, 1 gedeckte Ersatzfähre für die Winterfähre, Kapazität: bis zu 20 Personen, 1 offenes Börteboot, 49 Personen). Eine Übernahme der Fährflotte ist möglich. Die Boote unterliegen den einschlägigen Vorschriften der SeeBG für Fahrgastschiffe. Einzelheiten sind bei der Behörde in Hamburg erhältlich. Derzeit werden 4 Bootsführer (Voraussetzungen: nautische Patente) und 3 Mannschaften ganzjährig beschäftigt; zusätzlich werden Hilfskräfte aus dem Pool der Mitarbeiter des Anlandungsdienstes eingesetzt. Die Übernahme des fest angestellten Personals wird bei einem möglichen Betriebsübergang gemäß den Vorschriften des BGB erwartet.
Interessierte Unternehmen, die ihre Fach- und Sachkunde in diesem Bereich durch Vorlage von Nachweisen belegen können, werden gebeten Ihre Vorstellungen und Bedingungen durch die Vorlage eines Konzeptes bei der Gemeinde Helgoland, Postfach 440, 27498 Helgoland einzureichen. Alternativangebote sind ausdrücklich gewünscht, insbesondere wenn Interessen an einer Übernahme der Verkehrsdienstleistungen in den Abendstunden und für den Winterbetrieb bestehen sollten. Die Leistungen sollen dauerhaft vergeben werden, wobei eine Befristung auf 5, 10 Jahre oder länger verhandelbar ist.
Die Konzepte müssen bis spätestens 10. Mai 2010 eingegangen sein. Die Unterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen, der mit dem deutlichen Vermerk: "Inhalt: Konzept Verkehrsdienstleistungen Helgoland - Düne" gekennzeichnet sein müssen.
Gemeinde Helgoland
Der Bürgermeister
Frank Botter





